Inhaltsübersicht für AGB (Pyramiden-Planscher Schwimmschule)
1. Präambel
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und des Einzelunternehmers Mahmoud Nabil, Pyramiden-Planscher Schwimmschule (nachfolgend: „Schwimmschule“) geschlossenen Verträge in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB vom Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung aller von der Schwimmschule angebotenen und buchbaren Kurse für Babys, Kinder und Erwachsene.
2. Vertragspartner und Vertragsabschluss
Die Darstellung des Kursangebotes auf der Webseite der Pyramiden-Planscher Schwimmschule stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zum Vertragsschluss (invitatio ad offerendum) dar.(1) Durch die Anmeldung gibt die Kundin oder der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung des entsprechenden Kurses ab.
(a) Die Anmeldung erfolgt über die Webseite www.pyramidenplanscher.de
(b) Für eine wirksame Anmeldung benötigt die Pyramiden-Planscher Schwimmschule Angaben zu Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer sowie ein digitales Bild des Teilnehmenden. Ohne Bild kann keine Zertifizierung akzeptiert und durchführt sowie Schwimmunterricht erteilt werden. Da die Schwimmschule nicht gemeinnützig organisiert ist, sondern als kommerzielles Wirtschaftsunternehmen, sind bestimmte rechtliche Auflagen zu erfüllen. Die Zertifizierung ist digital und somit international einsehbar und muss daher eine eindeutige Zuordnung zu der Person gewährleisten. Dies ist nur durch ein Lichtbild möglich.
(b) Die Anmeldung kann durch eine natürliche Person nur erfolgen, wenn diese das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(c) Auch juristische Personen, wie Firmen, Vereine, Praxen oder Einrichtung können ein Angebot zur Buchung abgeben.
(d) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(2) Der Buchende erhält von der Schwimmschule eine Anmeldebestätigung in elektronischer Form. Erst mit Bestätigung der Anmeldung seitens der Pyramiden-Planscher Schwimmschule ist der Vertrag rechtskräftig geschlossen. Er ist in dem Fall auch dann zustande gekommen, wenn die Kursgebühr nicht fristgerecht entrichtet wird.
(3) Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende, bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter, zur Zahlung der Kursgebühr.
(4) Widerrufsrecht/Kündigung: Der Kunde hat nach Anmeldung ein schriftliches Rücktrittsrecht innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- € ist in diesem Fall fällig. Bei einem späteren Rücktritt, Nichterscheinen des Teilnehmers oder Nichtnutzung der Leistung entsteht kein Rückforderungs-oder Minderungsanspruch des Beitrages. Die gesamte Kursgebühr wird fällig, es sei denn ein Ersatzteilnehmer wird benannt.Die Anmeldung gilt für die o.g. Kursreihe und endet automatisch zum o.g. Zeitpunkt. Weitere Kurse müssen separat angemeldet werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Kursgebühr ist 14 Tage nach Rechnungsstellung bzw 2 Tage vor Kursbeginn fällig.. Anderenfalls könne die Pyramiden-Planscher den Kursplatz an einen anderen Teilnehmer vergeben. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.
4. Teilnahmebedingungen
(1) Gesundheit: Jeder kann am Unterricht teilnehmen, sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihr Kind zu Beginn des Kurses frei von ansteckenden Krankheiten und körperlich belastbar ist. Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte mit ihrem Kinderarzt. Kursrelevante körperliche und/oder gesundheitliche Einschränkungen müssen der Kursleitung mitgeteilt werden.
(2) Anmeldung: Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag für die erste Kursreihe zustande. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der Kursgebühr, der Kurs ist erst verbindlich gebucht, sobald die Kursgebühr vollständig gezahlt wurde. Der Anmeldende erhält eine Anmeldebestätigung. Kurzfristige Änderungen der Kurszeiten und Kursleiter sowie des Kursortes während der gesamten Laufzeit des Vertrages bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl sind die Pyramiden-Planscher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits gezahlte Kursgebühr wird dann vollständig erstattet.
(3) Ausfall: Für ausgefallene Stunden von den Pyramiden-Planscher werden Ersatztermine angeboten. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr oder Schadenersatz. Nicht wahrgenommene Termine von Kursteilnehmern werden nicht rückerstattet und können nicht nachgeholt werden. Es besteht keine Anspruch auf einen festen Trainer / Kursleiter. Bei Krankheit werden die Kursleiter nach unserem ermessen durch eine Vertretung ersetzt. Ausnahme: Bei ärztlich attestierter krankheitsbedingter Kursunterbrechung (wenn Ihr Kind mehr als die Hälfte des gesamten Kurses an aufeinander folgenden Wochen krank ist) wird die Hälfte der versäumten Termine für den nächsten Kurs gutgeschrieben. Geld wird nicht rückerstattet.
(4) Hausordnung: Die Hausordnung des jeweiligen Bades ist zu beachten. Das Bad darf nur in Anwesenheit der Kursleitung betreten werden. Bei Zuwiderhandlungen kann der Kursteilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die Erstattung der Kursgebühr.
5. Gewährleistung und Haftung
(1) Die Teilnahme an Kursen erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko des Teilnehmenden. Gleiches gilt für alle Begleitpersonen. Die Pyramiden-Planscher Schwimmschule übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen oder durch Selbstüberschätzung entstehen.
(2) Die Pyramiden-Planscher Schwimmschule haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ferner haftet sie für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haften sie jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(4) Die Pyramiden-Planscher Schwimmschule verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.
(5) Die Versicherung der Pyramiden-Planscher Schwimmschule besteht erst ab dem Betreten des Schwimmbeckens, im Rahmen des Kurses (Kursbeginn) und endet mit dem Verlassen dieses am Kurs-Ende. Das Betreten des Schwimmbeckens ist erst ab Erlaubnis der Kursleiterin bzw. des Kursleiters gestattet.
(2) Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen des Schwimmbades vor Beginn und nach Ende der Kurse übernimmt die Schwimmschule keine Haftung. Dies gilt ebenfalls für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen.
(4) Die Aufsichtspflicht des Kursleiters beginnt mit der Übergabe des Kindes durch die Begleitperson an den Kursleiter am Beckenrand und endet nach dem Schwimmunterricht und Übergabe des Kindes vom Kursleiter an die Begleitperson am Beckenrand. Vor und nach dem Unterricht besteht für die die Pyramiden-Planscher keine Aufsichtspflicht für die Kursteilnehmer. Die Begleitpersonen müssen die Kinder selbst in die Umkleiden, Duschen und zu den Toiletten bringen.
6. Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Dauer des Vertrages richtet sich nach der Buchung des jeweiligen Kurses. Nach Beendigung des Kurses endet der Vertrag automatisch, sofern kein "ABO" für den Kurs abgeschlossen worden ist. Sofern ein Kurs als "ABO" abgeschlossen worden ist, verlängert sich der Kurs automatisch und der Folgekurs wird gebucht.(2) Eine Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. Sie resultiert insbesondere nicht automatisch aus der "Nichtbezahlung" der Kursgebühr.
(3) Eine Kündigung des Vertrages nach Beginn eines Kurses für den laufenden Kurs ist nicht möglich.
7. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Vereinbarungen der Vertragsparteien ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.
(2) Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch die Schwimmschule aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kerpen.